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VERBRAUCHER INFORMATIONEN

In guten Händen

Seit dem 1. Januar 2006 können Handwerksleistungen in privaten Haushalten von der Steuer abgesetzt werden. Doch noch nicht jeder weiß, dass er Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung angeben kann, und verpasst damit eine Möglichkeit Steuern zu sparen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärt, wie private Haushalte die Steuersparmöglichkeiten noch in diesem Jahr nutzen können. Arbeitskosten von Handwerksleistungen steuerlich absetzbar Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland können pro Jahr mit bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro nachgewiesener Kosten, also maximal 600 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt werden allerdings nur die Arbeitskosten und die Maschinen- sowie Fahrtkosten. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.

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